Soeben haben wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, dass die nächste Bundesregierung im Herbst 2009 das Grundgesetz ändern wird. Es wird dann folgende Anpassungen geben:
Artikel 1 [Würde des Profites, des Kapitals und der Kapitalseigner]
(1) Die Würde des Eigentums ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Kapitalrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft.
Artikel 2 [Allgemeine Handlungsfreiheit]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Profitinteressen, soweit er nicht die Vertragsrechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung des jeweiligen Unternehmens oder gegen das Tauschgesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Konsum und körperliche Ertüchtigung. Die Freiheit des Kapitals ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund von Bilanzverlusten eingegriffen werden.
Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]
(1) Alle Waren sind vor dem Markt gleich.
Artikel 5 [Pressefreiheit]
(1) Jeder Marktteilnehmer hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert Propaganda zu verbreiten. Die Pressefreiheit der Medienkonzerne und die Freiheit der Großverlage werden gewährleistet. Eine Aufklärung findet nicht statt.
Artikel 7 [Schulwesen]
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Marktes.
Artikel 12 [Berufspflicht]
(1) Alle Deutschen haben die Pflicht, Beruf, Arbeitsplatz oder eine Ausbildungsstätte zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erzwungen werden.
(2) Jeder muss zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, auch im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Arbeitspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist zulässig.