»Präemptive Selbstverteidigung bezeichnet das Ausüben militärischer Gewalt als letztes Mittel eines Staates, um eine unmittelbar bevorstehende, manifeste und objektiv feststellbare militärische Aggression abzuwehren.«
Im Irakkrieg (2003) und im Libyenkrieg (2011) wurde von »präventiver Selbstverteidigung« gesprochen. Man wolle eine unmittelbare Gefahr vorzeitig abwenden und greife deshalb zur militärischen Gewalt. Ähnlich wie die Instrumentalisierung des Begriffes der »humanitären Intervention« verstößt die »präventive Selbstverteidigung« gegen das allgemeine Gewaltverbot des Völkerrechts. Weiterlesen