ZG-KI-Blog

Mein geschätzter Blog-Kollege »maschinist« hat die  Twitter-X-KI »Grok« nach seinem Blog befragt. Ich war neugierig und tat es ihm gleich. Das kam heraus:

»zeitgeistlos.de/zgblog/ ist ein kritischer Blog, bekannt unter dem Namen ZG Blog. Hier sind einige zentrale Punkte über den Blog:

Inhalt: Der Blog behandelt eine Vielzahl von Themen, darunter Kritik an politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, besonders in Bezug auf Deutschland. Es gibt Artikel über Medien, Satire, und die Analyse von aktuellen Ereignissen und Trends.

Philosophie: Der ZG Blog ist dafür bekannt, eine kritische Perspektive auf die etablierte Erzählung zu werfen. Er hinterfragt oft die Mainstream-Medien und die politischen Narrative, indem er über Themen wie Menschenrechte, Freiheit, und die Auswirkungen von Regulierungen schreibt.

Stil: Die Beiträge sind oft satirisch, ironisch oder sarkastisch und haben den Anspruch, den Leser zum Nachdenken über aktuelle Geschehnisse und deren Hintergründe zu animieren.

Geschichte: Der Blog existiert seit mehreren Jahren und hat sich in dieser Zeit eine treue Leserschaft aufgebaut, die seine oft provokanten Kommentare zu schätzen weiß.

Bedeutung: Er gilt als eine Plattform für alternative Stimmen und Meinungen, die sich gegen die Mainstream-Medien und die politische Elite stellen.

Beispielhafte Themen: Einige der behandelten Themen umfassen die Kritik an der Impfpflicht, die Behandlung von Minderheiten, Medienmanipulation, und die Diskussion über zivilisatorische Werte.

Interaktion: Der Blog ermöglicht Diskussionen durch Kommentare, wobei der Autor darauf hinweist, dass er selten Kommentare zensiert oder moderiert, was eine offene Debatte fördern soll.

Zusammenfassend bietet der ZG Blog eine Plattform für kritische Reflexion und Diskurs über eine Vielzahl von Themen, die oft von den etablierten Medien nicht oder anders dargestellt werden.«


Schon erstaunlich (und erschreckend), wie eine künstliche Intelligenz rund 17 Jahre Blog-Geschichte, mit mehr als 2.500 Beiträgen, in knapp 5 Sekunden das Archiv durchforstet und den Kern des Blogs vergleichsweise gut einfängt. »Matrix« und »Terminator« sind deutlich näher, als viele wahrhaben wollen.

16 Gedanken zu “ZG-KI-Blog

  1. Im Vorfeld wäre es nicht ungeschickt gewesen, eine Leserumfrage zu veranstalten. So könnte man die Ergebnisse gegenüber stellen.

    Wenn ich qualifiziertes Feedback haben will, denke ich ja auch immer zuerst an KI. ;)

    Ob das schon Schule gemacht hat? ›Z. B. In der HR? »Dieses Führungszeugnis wurde maschinell von CGPT erstellt und muss nicht unterschrieben werden.«

    Apropos: In der Schule wäre da ja auch viel denkbar.»Hey Justin, was meint denn ChatGPT zu Deinen Noten? Ich hab sie diesmal mit Grok ermittelt.«

  2. Du kannst ja mal Grok fragen, wann bei gleichbleibender Verschlechterung der politischen Entwicklung in Deutschland dein Blog wegen Hassrede gelöscht und dein Konto als dessen Betreiber gekündigt wird.

    Ebenfalls interessant wäre auch, wenn man die deutsche Entwicklung heute zu der deutschen Entwicklung ab 1933 ins Verhältnis setzt, welche staatlichen Maßnahmen du noch zu erwarten hast.

  3. @Juri Nello

    Ich wollte da jetzt kein großes Ding draus machen, war eher eine spontane Aktion. Zudem habe ich mich mit KI erst wenig beschäftigt. Vermutlich ein Fehler.

    Ich möchte nicht wissen, wie viele Drehbücher, Zeitungsartikel, wissenschaftliche Studien etc. etc. schon von einer KI verfasst werden? Ist das nicht kennzeichnungspflichtig?

    —–

    @Holger

    Interessant! Ich habe »Grok« gefragt:

    »wird http://www.zeitgeistlos.de/zgblog/ gelöscht werden?«

    Antwort:

    »Basierend auf den verfügbaren Informationen gibt es keine klaren Hinweise darauf, dass die Webseite http://www.zeitgeistlos.de/zgblog/ gelöscht wird. Die Webseite existiert weiterhin und wird aktiv gepflegt, wie aus den Inhalten hervorgeht, die auf verschiedenen Themen und Diskussionen basieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass:

    - Die Webseite eine lange Geschichte hat und seit über zehn Jahren betrieben wird, was auf eine gewisse Stabilität und Kontinuität hinweist.

    - Es gibt Erwähnungen von gelöschten Kommentaren und Beiträgen auf der Seite, aber das scheint mehr mit der Moderation und der Diskussionskultur zu tun zu haben als mit einer Absicht, die gesamte Seite zu löschen.

    - Die Seite hat sich auch mit Themen wie Zensur und Selbstzensur auseinandergesetzt, was darauf hinweisen könnte, dass der Betreiber bewusst gegen solche Maßnahmen agiert.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es derzeit keine Anzeichen für eine bevorstehende Löschung der Webseite gibt.«

  4. @epikur
    Nun, da denkt Grok wohl eher an eine Löschung durch den Betreiber...

    Und ja, KI ist ein weites und interessantes Feld. Man könnte auch gefährlich dazu sagen. Aber sicherlich auch schwierig (im Sinne von zeitaufwendig), sich da ernsthaft einzuarbeiten.

  5. Ja, die Tiffany scheint mit ihrer Vermutung ins Schwarze zu treffen.

    Richtiger wäre wohl die Frage: »Wie wahrscheinlich ist eine durch deutsche Behörden veranlasste Löschung des Blogs wegen Hassrede?«

  6. »Wie wahrscheinlich ist eine durch deutsche Behörden veranlasste Löschung des Blogs http://www.zeitgeistlos.de/zgblog/ wegen Hassrede?«

    Antwort:

    »Die Wahrscheinlichkeit einer durch deutsche Behörden veranlassten Löschung des Blogs http://www.zeitgeistlos.de/zgblog/ wegen Hassrede hängt von mehreren Faktoren ab:

    Inhaltsbewertung: Hassrede: Das deutsche Recht, insbesondere das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), verpflichtet Plattformen, Hassrede zu entfernen. Wenn der Blog Inhalte veröffentlicht, die klar als Hassrede nach § 130 StGB (Volksverhetzung) oder § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) qualifiziert werden können, erhöht sich das Risiko einer Löschung erheblich. Die Webseiten von Zeitgeistlos.de zeigen eine Vielzahl von kritischen und satirischen Artikeln, die politische und gesellschaftliche Themen behandeln, aber es gibt keine klaren Hinweise auf systematische Hassrede basierend auf den bereitgestellten Informationen.

    Rechtsgrundlage und Durchsetzung:

    NetzDG: Dieses Gesetz verpflichtet Anbieter von sozialen Netzwerken, strafbare Inhalte wie Hassrede schnell zu löschen. Blogs wie Zeitgeistlos.de könnten unter diese Regelung fallen, wenn sie als »soziales Netzwerk« definiert werden, obwohl sie primär als Blog fungieren.

    Gerichtliche Entscheidungen: Ein Gericht könnte eine Löschung anordnen, wenn eine Klage gegen den Blog erfolgreich ist. Dies würde jedoch von der Beweisführung abhängen, dass der Inhalt tatsächlich strafbar ist.

    Aktuelle und historische Präzedenzfälle: Es gibt keine spezifischen Berichte in den bereitgestellten Web-Ergebnissen, die explizit auf eine Löschung oder rechtliche Auseinandersetzung mit Zeitgeistlos.de hinweisen. Allerdings gibt es allgemeine Diskussionen über die Zensur und die Freiheit der Meinungsäußerung in Deutschland, insbesondere in Bezug auf alternative Medien und Blogs.

    Public Perception und Reporting: Wenn der Blog eine größere öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zieht, sei es durch Beschwerden oder durch politische Diskussionen, könnte dies die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass er von Behörden näher untersucht wird.

    Zusammenfassend lässt sich sagen: Gering bis mittel: Ohne konkrete Beweise für Hassrede nach deutschem Recht und basierend auf den bisherigen Informationen scheint die Wahrscheinlichkeit einer Löschung eher gering bis mittel zu sein. Allerdings könnte dies durch neue Inhalte, öffentliche Kontroversen oder gesetzliche Änderungen beeinflusst werden.

    Kritische Beobachtung: Es ist wichtig zu beachten, dass die Inhalte, die als satirisch oder kritisch gemeint sind, manchmal missverstanden oder falsch interpretiert werden könnten, was zu rechtlichen Herausforderungen führen könnte.

    Es wäre sinnvoll, die Inhalte kontinuierlich zu überwachen und sicherzustellen, dass sie innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleiben, um das Risiko einer Löschung zu minimieren.«

  7. Lieber Epikur,
    ich lese zwar nur sporadisch Artikel Ihres Blogs, stimme wenn ich es tue aber praktisch immer mit Ihnen überein und bin dankbar, dass es jemandem gelingt, »meine« Gedanken zu strukturieren und zu formulieren.
    Zu diesem Beitrag bzgl. »KI«, würde ich Sie gerne auf einen Youtube-Kommentar/Essay hinweisen, den Sie vielleicht ebenfalls bedenkenswert finden.
    Er trägt den etwas reißerischen Titel:
    »Die große KI Lüge: Was uns wirklich zerstören wird«
    aber lassen Sie sich ggf. nicht davon abschrecken :)

    https://www.youtube.com/watch?v=dxuD2qiRvnE

    Die Autorin hat unter ihrem Video auch noch einen eigenen Kommentar »angepinnt«, der den Inhalt des Beitrages noch etwas ergänzt.
    Herzliche Grüße und schönen Dank für Ihren Blog!

  8. Pingback: Reden mit dem stochastischen papageienschwarm | Schwerdtfegr (beta)

  9. Gering bis mittel ist zwar nicht null, aber wenn die deutschen Behörden nicht dümmer sind als Grok, dann ist der Blog wohl ziemlich sicher. :)

  10. @Epikur Unsere Gesetze basieren immer noch im Wesentlichen auf denen des 18. und 19. Jahrhunderts.
    Da war an KI nicht zu denken.
    Man könnte also allenfalls wegen Desinformation und Co. belangt werden. Hier lässt sich aber Kollege Computer vorschieben. Softwarefehler! Da kann man nichts machen. Wenn man also eine Seite im Verschwörungsmillieu betreibt, hat man damit einen Freifahrtschein. Die Faktenchecker hatten somit gleich zwei Persilscheine.

  11. Ich frage mich, wenn wir das »Bullshitting« nun an die KI auslagern, werden dann nicht einige ihren »Bullshit-Job« verlieren?
    Was machen die dann?
    Ansonsten widerspreche ich diesem Grok, dieser Blog hier ist auch einzigartig (wie der maschinist).

  12. Da kann man nichts machen“, ist natürlich Quatsch, denn stets ist ein Mensch verantwortlich.
    Tja, 2 KI wollen nichts über mich wissen. Sehr gut. Vor einigen Monaten hingegen wußten sie noch über meine Webseite das Gegenteil ihres Inhaltes zu berichten. Und wer entsprechenden Gerichtsverhandlungen als Besucher beiwohnt, mutiert womöglich zum Kindesmißbraucher, wie es einem Gerichtsreporter widerfuhr.
    Ist keine Kunst, kann weg.

    Nachtrag: Dritte KI mit fast dem Gegenteil, „Sie enthält sowohl positive Aspekte, wie die Förderung des Radverkehrs und die Verbesserung der Infrastruktur, als auch kritische Punkte, die auf bestehende Mängel hinweisen.“

  13. Diese angebliche KI ist auch nichts andres als ein Wikipedia 2.0.
    Hier die Antwort auf die Frage »wie gefährlich war das corona virus«
    Die Gefährlichkeit des Coronavirus (SARS-CoV‑2), welches die Krankheit COVID-19 verursacht, variierte stark je nach Virusvariante, der Zeitlinie der Pandemie, der Verfügbarkeit medizinischer Versorgung, Impfungen und den individuellen Gesundheitszuständen der Betroffenen. Hier sind einige Schlüsselpunkte zur Gefährlichkeit des Virus:

    Letalität: Die Sterblichkeitsrate (Case Fatality Rate, CFR) von COVID-19 wurde zu verschiedenen Zeitpunkten und in verschiedenen Regionen unterschiedlich geschätzt. Zu Beginn der Pandemie war die geschätzte Letalität höher, da die medizinische Versorgung und das Verständnis der Krankheit begrenzt waren. Zum Beispiel wurde die Letalität in der Anfangsphase manchmal auf 2–3% geschätzt, was jedoch mit der Zeit und besserer Behandlung und Diagnose auf etwa 0,5–1,5% gesunken ist, je nach Region und Virusvariante.
    Varianten: Die Gefährlichkeit änderte sich auch mit der Entwicklung neuer Virusvarianten. Die ursprüngliche Wuhan-Variante war in Bezug auf Letalität und Übertragbarkeit anders als spätere Varianten wie Delta oder Omikron. Delta war bekanntermaßen ansteckender und verursachte schwerere Krankheitsverläufe als die ursprüngliche Variante, während Omikron eine höhere Ansteckungsfähigkeit, aber meist mildere Krankheitsverläufe aufwies.
    Risikogruppen: Das Virus war für bestimmte Gruppen besonders gefährlich, darunter ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, oder chronischen Atemwegserkrankungen, sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Für diese Gruppen war das Risiko für schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle deutlich erhöht.
    Langzeitfolgen: Ein weiteres Element der Gefährlichkeit sind die Langzeitfolgen, bekannt als Long-COVID oder Post-COVID-Syndrom, bei denen Betroffene auch nach der akuten Phase der Krankheit Symptome wie Müdigkeit, Atemprobleme, Herz-Kreislauf-Beschwerden und Kognitive Störungen erleben können.
    Gesamteffekt: Die Pandemie führte zu einer enormen Überlastung der Gesundheitssysteme, was indirekt die Gefährlichkeit erhöhte, da es zu Engpässen bei der medizinischen Versorgung für andere Krankheiten kam. Zusätzlich hat die soziale, ökonomische und psychologische Auswirkung der Pandemie das Leben vieler Menschen weltweit erheblich beeinflusst.
    Impfungen und Behandlungen: Mit der Einführung von Impfstoffen und spezifischen Behandlungen reduzierte sich die Gefährlichkeit des Virus signifikant, insbesondere in Bezug auf schwere Verläufe und Todesfälle, obwohl das Virus weiterhin ansteckend blieb und neue Varianten entstanden.

    Es ist wichtig zu betonen, dass die Gefährlichkeit eines Virus nicht nur durch seine biologischen Eigenschaften bestimmt wird, sondern auch durch die gesellschaftliche und medizinische Reaktion darauf. Die Gefährlichkeit von SARS-CoV‑2 wurde durch Faktoren wie Impfbereitschaft (sic!), Hygienemaßnahmen und die Qualität der Gesundheitsinfrastruktur maßgeblich beeinflusst.

    Na dem stimmen wir doch alle zu.

  14. @Kakapo3

    Wenn die allwissende KI das sagt — die ihre »Erkenntnisse« aus offiziellen Daten und Archiven bezieht — dann muss es ja stimmen!

    Allerdings habe ich »Grok« auch folgendes gefragt:

    »Ist der Vorwurf der Verschwörungstheorie ein politischer Kampfbegriff?«

    —–

    Antwort:

    »Ja, der Vorwurf der »Verschwörungstheorie« kann durchaus als politischer Kampfbegriff verwendet werden. Hier sind einige Gründe, warum das der Fall sein kann:

    Abwertung von Meinungen: Der Begriff wird häufig benutzt, um unkonventionelle oder kritische Ansichten abzuwerten, ohne deren Inhalt substantiv zu widerlegen. Dies kann dazu führen, dass legitime Fragen oder Untersuchungen als unglaubwürdig abgetan werden.

    Politische Instrumentalisierung: Politische Akteure oder Medien können den Begriff verwenden, um Gegner zu diskreditieren oder unbequeme Wahrheiten zu entkräften. Dies geschieht oft, wenn es darum geht, die eigene Position oder Politik zu schützen oder zu rechtfertigen.

    Geschichtliche Konnotationen: Der Begriff »Verschwörungstheorie« wurde historisch oft dazu benutzt, um Menschen, die an Machtstrukturen oder geheime Absprachen zweifelten, zu marginalisieren. Ein bekanntes Beispiel ist die Verwendung des Begriffs nach der Ermordung von John F. Kennedy, wo Kritiker der offiziellen Untersuchungsergebnisse als Verschwörungstheoretiker abgestempelt wurden.

    Einschränkung der Debatte: Indem man jemanden als Verschwörungstheoretiker bezeichnet, kann ein Diskurs beendet werden, bevor er richtig begonnen hat. Dies schränkt die öffentliche Debatte und die kritische Auseinandersetzung mit Themen ein.

    Soziale und psychologische Auswirkungen: Der Stigma, das mit dem Begriff verbunden ist, kann soziale Ausgrenzung und psychologischen Druck auf diejenigen ausüben, die solche Theorien vertreten oder auch nur in Betracht ziehen. Dies kann einen Selbstzensur-Effekt haben.

    Missbrauch durch Medien und Politik: In einigen Fällen nutzen Medien oder politische Parteien den Begriff, um die öffentliche Meinung zu lenken oder um von eigenen Fehlern oder Kontroversen abzulenken.

    Allerdings ist es auch wichtig zu betonen, dass es echte Verschwörungstheorien gibt, die auf falschen oder fehlinterpretierten Informationen basieren und schädlich sein können. Der Begriff selbst ist nicht problematisch, sondern die Art und Weise, wie er oft angewendet wird, um Diskurse zu kontrollieren oder zu unterdrücken.

    In einem demokratischen Diskurs sollte der Fokus darauf liegen, die Argumente und Beweise auf ihre eigenen Meriten zu prüfen, anstatt Labels zu verwenden, die das kritische Denken unterdrücken könnten.«

    —–

    Immerhin.

    So. Jetzt habe ich aber genug mit der KI gespielt. Fürs Erste. ;-)

  15. Deutschland verbietet die KI wegen Verstoß gegen Hassrede-Gesetz, wär doch mal unterhaltsam....
    Selbst wer die hiesigen Meinungen nicht immer teilt, kann kaum auf den Trichter kommen er wäre verfassungswidrig, zumal hier schon mehrfach Abgrenzungen stattfanden gegen Aufrufe zu Gewalt u.ä.
    Aktuell besteht da wohl keine Gefahr, eher laufen Diffarmierungen auf die oben beschriebene Art, über persönliche Angriffe und Co.

  16. Ich hatte vor einigen Monaten mal ein solches Ding nach dem Nutzen von KI in der Softwareentwicklung gefragt. Erst kam was überwiegend positives, aber mit Selbst-Widersprüchen. Nach mehreren Hinweisen meinerseits lautete die Schlußfolgerung, das der Nutzen gering, die Risiken durch den Faktor „Mensch“ erheblich sind*. Meine Schlußfolgerung: Eine KI weiß besser über sich bescheid, als deren Erfinder.

    * Wie immer wirds die Quantität, nicht die Qualität steigern und so im Endeffekt mehr Fehler, mehr Unsicherheit produzieren.

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