Geschwätz von gestern (25)

Die »RKI-Files« sind nun weitgehend entschwärzt verfügbar. Eine kurze Zusammenfassung für alle, die es noch immer nicht wahrhaben wollen, weil nicht sein kann, was nicht sein darf:

  • keine Evidenz und Verhältnismäßigkeit für OP-Masken und FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes
  • keine Evidenz und Verhältnismäßigkeit für Lockdown-Maßnahmen
  • keine Evidenz und Verhältnismäßigkeit für 3G- und 2G-Maßnahmen
  • keine Evidenz und Verhältnismäßigkeit für Schulschließungen
  • keine Evidenz und Verhältnismäßigkeit für jedwede Form einer »C‑Impfpflicht«
  • keine Evidenz und Verhältnismäßigkeit für anlasslose Massentests

Die Politik wusste das alles und benutzte das RKI, um den C‑Maßnahmen einen wissenschaftlichen Anstrich (»Follow the Science!«) zu geben. Die Bevölkerung wurde genötigt, erpresst und zu vielfachen C‑Maßnahmen gezwungen. Kritiker verfolgt und mundtot gemacht. Nicht zu vergessen: die nun weitestgehend entschwärzten RKI-Protokolle belaufen sich nur auf den Zeitraum von Januar 2020 bis April 2021. Also nichts da mit: »aber wir wussten am Anfang doch so wenig!« Das ist und bleibt eine glatte Lüge.
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Geschwätz von gestern (24)

(August 2021)

Nachdem der beste, fähigste und ehrlichste Gesundheitsminister aller Zeiten, Karl Lauterbach, zunächst von einer »nebenwirkungsfreien Impfung« sprach, gab er jetzt, Jahre später ‑nachdem Millionen von Dosen verspritzt wurden und Biontech sowie Pfizer ihren Milliarden-Reihbach gemacht haben — Impftote zu. Selbstverständlich wird die »C‑Impfung« deshalb nicht vom Markt genommen oder das »Impfen« eingestellt. Gott bewahre!

Während also jede schlechte Teewurst im Supermarkt zurückgerufen wird, sollen hier Impftote billigend in Kauf genommen werden. Da hilft auch nicht das seit Jahren vorgebrachte Argument, dass die »C‑Impfung« Millionen von Menschen das Leben gerettet haben soll. Selbst wenn das so sein sollte, darf eine Regierung, in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, niemals Menschenleben miteinander aufrechnen! Manche Juristen würden hier einen »bedingten Tötungsvorsatz« sehen.
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