»Einer der wichtigsten Grundsätze im deutschen Strafverfahren ist die sogenannte Unschuldsvermutung, die sogar Verfassungsrang hat. Man gilt quasi solange als unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist. Dennoch werden Beschuldigte im heutigen Medien- und Internet-Zeitalter manches Mal vorschnell schon im Vorfeld von den Medien und von der Gesellschaft als Kriminelle verurteilt.«
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Anmerkung: Politik, Medien und Justiz in Deutschland, haben sich, im Zuge der »Corona-Pandemie« und bis heute, nicht nur schrittweise vom rechtsstaatlichen Prinzip der »Verhältnismäßigkeit« verabschiedet, sondern auch von der »Unschuldsvermutung«. Es gibt kaum noch eine sachlich-neutrale Berichterstattung oder politische Ankündigung, die nicht schon im Vorfeld Gegner markieren und Feinde benennen will: »Covidioten«, »Impfskeptiker«, »Verschwörungstheoretiker«, »Putinversteher«, »Klimaleugner« und so weiter und so fort. Personen die so etikettiert werden, sollen als schuldig geframt werden. Da wird nicht vorurteilsfrei nachgefragt oder ergebnisoffen diskutiert.
Mittlerweile werden sogar wieder »Gegneranalysen« vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert: »Die Nachdenkseiten als Träger von Ideologie, Scharnier für Verschwörungstheorien und Agenda-Setzer der radikalen Systemopposition.« Erst KenFM. Dann RT Deutsch. Jetzt die Nachdenkseiten. Und warum? Weil sie Reichweite haben. Hätte ich die auch, wäre ich ebenfalls schon lange weggelöscht worden. Ohne Anklage. Ohne Prozess. Ohne Anhörung.
Zudem gibt es einen flächendeckenden Generalverdacht gegen jeden Maßnahmenkritiker, gegen Ärzte, die keine Corona-Impfungen anbieten oder Maskenatteste ausstellen, gegen Wissenschaftler, welche die mRNA-Impfungen für schädlich halten und gegen jeden, der seine Grundrechte wahrnehmen möchte (»Freiheits-Geschwurbel«). Auch ist jeder Mensch nicht mehr per se gesund, solange er/sie via Test/Impfpass nicht das Gegenteil bewiesen hat.
»Im Gespräch: Rechtsstaat im Sinkflug« (Alexander Christ, Ulrike Guérot & Walter v. Rossum)