In einem Seminar, dass ich vor einiger Zeit besucht hatte, ging es um den »Radikalenerlass« aus dem Jahr 1972:
»Gehört ein Bewerber einer Organisation an, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, so begründet diese Mitgliedschaft Zweifel daran, ob er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird.«
- »Radikalenerlass« aus dem Jahr 1972
Ich meinte daraufhin, dass wir die Repressionen gegen Andersdenkende sowie die Unterdrückung von nicht erwünschten Meinungen in Deutschland, überhaupt nicht überwunden haben. Die ganz offensichtlich grünpolitisch-sozialisierte Dozentin schaute mich überrascht an und fragte: »Wo denn?« Weiterlesen