Die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts aller in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bemisst sich nach der individuellen Bedürftigkeit. Die individuelle Bedürftigkeit ergibt sich aus dem gesetzlich festgelegten Bedarf, gekürzt um Einkommen und Vermögen.
Anmerkung: Das Bürokratensprech pervertiert den Begriff der Individualität in ein Oxymoron. Eine Individualität, die anhand von vorher festgelegten Kriterien bestimmt wurde, ist keine mehr. Das Individuum bestimmt nicht mehr, was für es gut ist, sondern der Staat definiert die Bedürfnisse des Einzelnen. Die »individuelle Bedürftigkeit« wird nicht berechnet, sondern verrechnet. Wer zu individuell (und zu bedürftig) ist, dem schlagen die vollen Härten des SGB2 und SGB3 entgegen. Unterordnen, anpassen, gehorchen, mitmachen — kurz: der ALG2-Empfänger hat seiner »Mitwirkungspflicht« nachzukommen und nicht seiner Bedürfnisse.