»Eines der Merkmale des deutschen Rechtsstaates ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch als Verhältnismäßigkeitsprinzip bezeichnet wird. Dieses Prinzip dient dem Zweck, die Bürger vor übermäßigen Übergriffen des Staates in die allgemeinen Grundrechte zu schützen und wird deswegen auch als Übermaßverbot bezeichnet. Ganz besonders dient es dem Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG.«
Anmerkung: Im Zuge der »Corona-Pandemie« wurde dieses Prinzip vielfach mit Füßen getreten. Es wurde immer wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Brutale Polizeigewalt. Repressionen gegen Maßnahmen-Kritiker. Demonstrationsverbote. Ausgrenzung von Impfskeptikern. Vorsätzliche Missachtung von Grundrechten. Und vieles mehr.
Leider will die Politik offensichtlich nicht zur Verhältnismäßigkeit zurückkehren: »Die Berliner CDU fordert eine Herabsetzung der Schwellen für Demoverbote durch die Behörden. Störer sollen leichter in Gewahrsam genommen werden.« Aufhorchen lässt auch folgender Satz:
»Die CDU will es der Polizei zudem erleichtern, Demonstranten, die sich potentiell antisemitisch äußern könnten, vorsorglich in Gewahrsam zu nehmen.«
Geht es vielleicht noch schwammiger? Damit kann man jede Demo verbieten, die einem politisch nicht in den Kram passt. Denn spätestens seit der »Corona-Pandemie« wissen wir ja, dass jede Regierungskritik Nazi ist.
Dazu passt auch: »Die Ständige Impfkommission empfiehlt, auch gesunde Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren gegen Covid-19 impfen zu lassen.« Warum? Einfach nur, warum? Wegen dem »schweren Covid-19-Verlauf« von Kindern, den es faktisch gar nicht gibt? Wo ist hier bitte die verdammte Verhältnismäßigkeit geblieben?
Und sehr empfehlenswert: Professor Dr. Stefan Hockertz spricht über seine politische Verfolgung in Deutschland wegen seiner Maßnahmen-Kritik. Anschauen!