»Die DDR verweigerte ihren Bürgern die grundlegenden demokratischen Rechte, sie machte Oppositionelle mundtot, und schreckte in Einzelfällen nicht einmal vor Mord und Verschleppung zurück. Sie war ein Unrechtsstaat!«
- Alt-Bundespräsident Roman Herzog am 26. März 1996
Als ein »Unrechtsstaat« wird deskriptiv zunächst ein Staat bezeichnet, der kein Rechtsstaat ist. Während der Terminus Rechtsstaat klar definiert ist (Gewaltenteilung, unabhängige Gerichte, Grundrechte usw.), ist der Begriff des Unrechtsstaates ein schwammiger abwertender und nicht juristischer Begriff. Er wird politisch und medial instrumentalisiert, um einem Staat bzw. Regime einen negativen Stempel aufzudrücken. Weiterlesen