»Einen gesetzlich geregelten Vertragstyp »freie Mitarbeit« gibt es nicht. Die Bezeichnung eines Beschäftigungsverhältnisses »freies Mitarbeiterverhältnis« ist in der Praxis lediglich der Ausdruck dafür, die beiderseitige Rechtsbeziehung den Regeln des freien Dienstvertrages zu unterwerfen« (vgl. Hille, 1993)
Dann schauen wir uns die große Freiheit beider Vertragsparteien mal genauer an: