„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“
– Charta der Vereinten Nationen und Statut des Internationalen Gerichtshofs, Kapitel 1, Artikel 2, Absatz 4
- Bomben auf Serbien im Jahre 1999: völkerrechtswidrig (mehr als 10.000 Tote)
- Angriffskrieg gegen Afghanistan im Jahre 2001: völkerrechtswidrig (ca. 100.000 Tote)
- Krieg gegen den Irak 2003: völkerrechtswidrig (mehr als 100.000 Tote)
- Illegaler Angriffskrieg gegen Libyen im Jahre 2011: völkerrechtswidrig
- Mehr als 3000 US-Drohnenmorde: völkerrechtswidrig
- Angriffskrieg gegen den Jemen seit März 2015: völkerrechtswidrig (über 2,5 Millionen Flüchtlinge, mehr als 100.000 Menschen leiden an Hunger und Cholera)
- Bundeswehreinsatz in Syrien 2016: völkerrechtswidrig (§80 StGB »Vorbereitung eines Angriffskriegs« ist seit 1. Januar 2017 gestrichen)
- Türkischer Einmarsch in Syrien im Januar 2018: völkerrechtswidrig
- US-Angriff auf syrische Ziele im April 2018: völkerrechtswidrig