Gesetzlich festgelegte Individualität

Die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts aller in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bemisst sich nach der individuellen Bedürftigkeit. Die individuelle Bedürftigkeit ergibt sich aus dem gesetzlich festgelegten Bedarf, gekürzt um Einkommen und Vermögen.

- Jobcenter Berlin Spandau

Anmerkung: Das Bürokratensprech pervertiert den Begriff der Individualität in ein Oxymoron. Eine Individualität, die anhand von vorher festgelegten Kriterien bestimmt wurde, ist keine mehr. Das Individuum bestimmt  nicht mehr, was für es gut ist, sondern der Staat definiert die Bedürfnisse des Einzelnen. Die »individuelle Bedürftigkeit« wird nicht berechnet, sondern verrechnet. Wer zu individuell (und zu bedürftig) ist, dem schlagen die vollen Härten des SGB2 und SGB3 entgegen. Unterordnen, anpassen, gehorchen, mitmachen — kurz: der ALG2-Empfänger hat seiner »Mitwirkungspflicht« nachzukommen und nicht seiner Bedürfnisse.

18 Gedanken zu “Gesetzlich festgelegte Individualität

  1. muss es nicht heissen: »der ALG2-Empfänger hat seiner »Mitwirkungspflicht« nachzukommen und nicht seinen Bedürfnissen.«?

    Das Oxymoron offenbart sich als Lüge. Auf der Tür steht: Eintritt für die Individualität. Hinter der Tür wartet der Henker auf alle, die eintreten. Man tut so, als käme man der Individualität entgegen, wolle ihr gerecht werden, aber die Handschellen liegen schon bereit.
    Da kann man nur sagen: Ai Weiwei.

  2. Ich sehe das genauso wie die Intention des Autors unterstellt.

    Allerdings liest sich der Text etwas anders. Denn individuelle Bedürftigkeit geht tatsächlich von den Bedürfnissen des einzelnen aus. Aber der gesetzlich festgelegte Bedarf ist der Teil der individuellen Bedürfnisse, die der Staat den Mitgliedern der BG in Geldmitteln zur Verfügung stellt.

    Bedarf sind die mit Kaufkraft ausgestatteten Bedürfnisse.

    Das heißt aber nirgendwo, das die Bedürfnisse nicht höher lägen als der tatsächlich als Nachfrage wirksam werdende Bedarf. Insofern ist das in der Aussage gar nicht weiter kritisierenswert. Denn der Staat nimmt sich nach diesem Text nicht die Bedürfnisse vor, die liegen sowieso individuell vor. Sondern er stellt einen grundlegenden Bedarf fest und damit muss der Betroffene klar kommen. Ob seine Bedürfnisse andere sind oder nicht. Wenns hart auf hart kommt, sind diese sogar noch viel enger zu gewichten und wie gut man heute mit Hartz auskommen kann, hängt auch von der Fähigkeit und Disziplin des Einzelnen sowie seinen Überzeeugungen ab.

    Wer 35 Euro fürs Festnetz und noch mal 35 Euro fürs Handy pro Monat raushaut, für 60 Euro Raucht, für 30 Euro Alkoholika konsumiert und für 15 Euro Videos ausleit, der kommt halt nicht zurecht. Ist das das verschulden des Staates das viele Menschen mit Geld nicht umgehen können? Hartz4 ist zu wenig, ja. Aber einige geben zu viel Geld aus und werden niemals auskommen können mit Hartz4.

    Wenn ich alleine sehe was manche arme Schlucker sich so kaufen wenn der Monat anfängt, wieviel Mahngebühren, Rücklastschriften, überflüssige Verträge so einige Menschen haben (nicht nur Hartzis!) dann wundert mich nicht, das eine 5 köpfige Familie mit 4500 Euro Einkommen am jammern ist, das das Geld nicht reicht. Eine kleine Analyse zeigt dann oft schnell auf, das zwei bis vierhundert Euro für Versicherungen, zwei bis sechshundert euro für dummdreiste »Spar»verträge drauf gehen und oft noch ein paar hundert Euro pro Monat für nicht selten zwei Autos. Zusätzlich zu diesem Luxus hat jeder ein, einige gar zwei Handies und zuhause gibts Festnetz mit allem pipao und völlig überzogenen DSL Geschwindigkeiten mit entsprechenden Kosten.

    Warum trete ich das breit?

    Weil ich nicht einverstanden bin, dem Staat alleine die Schuld zu geben für das Nicht-Auskommen mit Hartz4. Es hängt auch oft am einzelnen Selbst, wie schlecht es läuft. Dafür muss man nicht mal Hartz4 sehen, sondern die Haltung hinter der sich einige Menschen verschanzen, wenn es um die eigenen Bedürfnisse geht. Natürlich könnte man hier einen langen Diskurs darüber führen, das diese Gesellschaft ja mehr oder minder so erzogen worden ist, diese Haltung der Konsumgesellschaft ja sogar notwendig für dasd kapitalistische System sei. Genauso wie es einst die Sparkultur in der Subsistenzwirtschaft gewesen ist.

    Den Menschen an sich ist das Bewußtsein für die eigenen Grundbedürfnisse oft abhanden gekommen und sie leben zu sehr im vereinnahmenden Takt sozial implizierter Bedürfnisse, die den Bedarf dann über Gebühr erhöhen. Wer sich diesem Gruppenzwang nicht entzieht, wird nie genug Einkommen haben um »über die Runden« zu kommen. Da sind immer welche, die noch mehr haben und noch leichtfertiger Geld ausgeben können.

    Es gibt eine sehr schöne Lernübung, zurück zum Geldwert und zu den Bedürfnissen zu gelangen. Einfach mal das ganze verfügbare Geld eines Monats in Bargeld von Kleingeldmünzen auszahlen lassen. Diese massive Menge an Geld und seine umständliche Verwendung und das erschwerte Ausgeben, das oft erfordert vorher einen Geldwechsel durchzuführen, zeigt dann schnell auf, wie leichtfertig wir sonst Geld ausgeben.

    Also zurück zum Punkt:

    Ich widerhole: Auch ich bin der Meinung Hartz4 ist zu niedrig bemessen und vor allem bei den Sozialleistungen aber auch bei den Renten ist eine fehlende Anpassung an real stattfindende Preisentwicklung (genauso bei Löhnen und der Lohnentwicklung) das größte Problem einer systematisch fortschreitenden Verarmung.

    Nur grundsätzlich ist an dem Text wie ich meine nichts auszusetzen, da Bedürfnisse und Bedarf zwei Dinge sind und ein festgelegter Bedarf zwar die Befriedigung der möglichen individuellen Bedürfnisse beschränkt, aber das in der Natur der Geldwerten Bedürfnissbefriedigung liegt. Es kann auch nicht die Aufgabe einer Sozialleistung sein, die individuellen Bedürfnisse zu befriedigen. Es muss eine Verständigung auf einen begrenzten Bedarf geben. Oder sieht das hier jemand anders?

    Natürlich sähe ich gerne die Sozialleistungen als Stützpfeiler der Freiheit für die Arbeiterschaft, so wie sie in der soziale nMarktwirtschaft als Kraftausgleich einmal gedacht waren, und nicht als Sklavenpeitsche in Händen von Sklaventreibern der Wirtschaft. Aber wie gesagt, hat das erst einmal mit der Frag von Bedürfniss und Bedarf in der Begriffsbedeutung und der Bezüge zueinander nicht so viel zu tun.

    MFG

  3. @ Hannzi

    »Wer 35 Euro fürs Festnetz und noch mal 35 Euro fürs Handy pro Monat raushaut, [...], [wird] niemals auskommen können mit Hartz4.«

    Sehr richtig. Da ist wohl die oft erwähnte Eigenverantwortung gefordert, denn Hilfe von außen, z.B. in Form von Hinweisen, kann oft als Kritik missverstanden werden.

    Zum Thema Individualität fällt mir ein Spruch von E. Kästner, aus seiner »Ansprache zu Schulbeginn« ein:

    »Früchtchen seid ihr, und Spalierobst sollt ihr werden! Aufgeweckt wart ihr bis heute, und einwecken wird man euch ab morgen! So, wie man’s mit uns getan hat. Vom Baum des Lebens in die Konservenfabrik der Zivilisation — das ist der Weg, der vor euch liegt.«

    MFG

  4. Der Mensch ist frei. Freiheit wird in der Regel verstanden als ......

    Ein kleiner Auszug aus meinem ganz persönlichen rekursiven Skalpell, am Rande des lebbaren Universums


    Antworten sind bedeutsamer wie Rätsel.
    Denn nur über sie, erfährt der wache Geist sein Können, den Rätseln auf die Schliche zu kommen.

    Rätsel sind bedeutsamer als Antworten.
    Denn nur über sie, trainiert der wache Geist sein Können, den Erklärern auf die Schliche zu kommen.

  5. Ich weiß nicht so Recht, in wie weit Eigenverantwortung hier richtig ist. Irgendwie passt hier der normale Begriff Verantwortung hin. Es gibt nun einmal sehr grundlegende Dinge, die jeder Mensch lernen muss, um sich in der Gesellschaft zurecht zu finden. Wer jetzt zum Amt geht und um Hilfe bittet weil er nicht mit seinem Geld haushalten kann, der wird sicher Ansprechpartner finden, die seine fixen Kosten vorab für ihn überweisen. Wer sich gänzlich dem Leben nicht gewappnet fühlt, kann sich warscheinlich mehr oder minder entmündigen lassen.

    Bei Sozialleistungen und der sehr begrenzten Höhe wirkt sich eben jeder Fehler arg aus. Wer unbedingt Bio kaufen möchte, der kann das in gewissem Umfang machen, aber dann ist das auch das einzige was er sich »leisten« kann. Darüber hinaus wird er sich mit gebraucht Kleidung und mit altbackener Einrichtung abfinden müssen.

    Solange der Staat nicht Lebensmittelmarken ausgibt, solange nicht wirklich Altkleiderpflicht herrscht, solange nicht Second-Hand-Waren verpflichtend sind, solange kann jeder noch individuell genug (s)einen Weg wählen im Rahmen der Höhe frei ausgezahlter Sozialleistungen. Über die Höhe läßt sich trefflich streiten, klar, da sind wir uns ja einig. Nur: Wer ein individueller Entscheider ist, der sich bewußt Ratenzahlungen für Stereoanlage, Handy, PC, Fahrrad, Plasma-TV u.ä. aufhalst, weil er Konsumverzicht nicht ertragen kann, der hat doch seinen eigenen Kuchen gebacken. Da mischt sich das Amt gar nicht ein. Insofern ist das alles eher bisl überzogene Kritik (derzeit, wer weiß was noch kommt :-? )

  6. @Hannzi
    Insofern ist das alles eher bisl überzogene Kritik

    Sicher?

    Die individuelle Bedürftigkeit ergibt sich aus dem gesetzlich festgelegten Bedarf...

    Lies dir den Satz noch mal genau durch, und lass ihn dir auf der Zunge zergehen. Weißt du eigentlich, was das bedeutet?

  7. Ich denke, meinen Leseeindruck habe ich ausführlich geschildert. Differenzieren scheint nur nicht allen so gut zu liegen.

    Natürlich ergibt sich der Anspruch auf die individuellen Leistungen erst durch den vom Staat festgelegten Bedarf!

    Andernfalls, das hatte ich ausgiebig dargelegt, kommt jeder daher und kann seine individuellen Bedürfnisse einfordern? Hallo?

    Natürlich werden die individuellen Bedürfnisse durch diesen staatlich garantierten Bedarf begrenzt. Aber das wird es auch, wenn jemand arbeitet durch seinen Arbeitslohn und wenn wir Autark wären, würden unsere individuellen Bedürfnisse auch beschränkt sein, durch das was wir wirklich unserem Land abtrotzen können.

    Meine Güte, Kritik am System schön und gut, jederzeit immer wieder. Aber man muss auch irgendwann aufhören immer nur in der Feindbilddimension »Staat« zu denken und anfangen Menschen und Realitäten als das wahr zu nehmen was sie sind. Es ist richtig und notwendig systemisches Versagen aufzuzeigen. Es muss aber nicht in jedem Satz mit neolib geprägtem Deutsch behördlicher Amtsformulierung ein böser Geist staatlicher Willkür liegen. Hier ist die Willkür eine logische Folge der Realität.

    Selbst mit Hartz4 in Höhe von 20.000 Euro wäre einigen die individuellen Bedürfnisse nicht zu befriedigen. Es gibt auch Menschen die gerne 5 Autos hätten!

    Also ist das gar nicht das Problem.

    Und allen Rest kann man meinem obigen ausführlichen Posting entnehmen.

    MFG

  8. Mir ging es tatsächlich um die sprachliche Formulierung und nicht um eine Hartz4-Grundsatzdiskussion, deshalb ist der Artikel auch in der Rubrik »Neusprech« abgelegt.

    Die individuelle Bedürftigkeit ergibt sich aus dem gesetzlich festgelegten Bedarf...

    Der Staat definiert hier die individuelle Bedürftigkeit und nicht das Individuum selbst.

    Wenn eine Mutter sagt, sie benötigt für ihr Kind neue Sommerschuhe, wenn ein sehschwacher Mensch sagt, er benötigt eine neue Brille oder wenn ein Diabeteskranker sagt, er benötigt neue Medikamente, dann ist das im Sinne der obigen Definition völlig irrelevant.

    Auch nicht-materielle Bedürftigkeiten, wie Achtung, Würde, Liebe, Anerkennung usw. werden nicht berücksichtigt, denn das Gesetz diktiert den individuellen Bedarf und nicht mehr der einzelne Mensch selbst.

    Insofern finde ich das schon bedenklich.

  9. Epikur, du benutzt die Wörter falsch.

    Bedarf ist in der BWL und VWL definiert als mit Kaufkraft ausgestattete Bedürfnisse.

    Somit ist Bedarf = Höhe Hartz4 bzw. Sozialleistung. Natürlich begrenzt diese Höhe auch die mögliche Bedürfnissbefriedigung.

    Das Bedürfniss ist ein Mangelempfinden, mit dem Wunsch diesen Mangel zu beseitigen.

    Muss das Sozialgeld jetzt für jedes individuelle Bedürfniss herhalten? Ist hier wirklich der Staat in Zugzwang dem Hartz4ler den Puff zu bezahlen?

    In die individuelle Ausgestaltung dessen, was der Empfänger für sein Geld kauft, mischt der Staat sich doch allgemein gar nicht direkt ein! Solange Geldleistung ausgezahlt wird, ist dem Empfänger überlassen zu entscheiden was er dafür kauft.
    Insofern hat jeder Empfänger auch die Möglichkeit seine individuellen Bedürfnisse durch Hartz4 zu befriedigen, aber eben nur in dieser Höhe!

    Somit bestimmt der Bedarf nur die maximale Geldleistung, die auch für die individuellen Bedürfnisse da sind. Es findet wie ich oben schrieb immer eine Beschneidung statt, selbst der Millionär kann sich vielleicht nicht seinen sehnlichen individuellen Wunsch nach einer Superyacht erfüllen.

    Nun hab ich meine Sichtweise nun genug breit getreten.

    MFG

    :prof:

  10. hannzi – Ihnen täte eine Hartz IV-Kur mal so richtig gut!
    Dann würden Ihnen solche Auslassungen (geradezu tilt- &
    RTL-kompatible dazu!) rasch vergehen. Auch hätten Sie
    dann u.a. Gelegenheit, am eigenen Leibe zu erfahren, wieviel
    individuelle Bedürfnisbefriedigung Ihnen durch die en detail
    gezielte Bedarfsunterdeckung überhaupt ermöglicht bleibt.
    Für Ihresgleichen wäre es eine passgenaue Therapie und
    unabdingbare Charakterschulung.

  11. Nun habe ich genug Erfahrung mit Hartz4 und hier ist genug Text und Aussagen von mir, denen Sie entnehmen können, das ich sehr wohl kritisch auf die Höhe von Hartz4 schaue.

    Der Bedarf ist letztlich nichts anderes als die Kaufkraft. Und die ist begrenzt. Begrenzt dadurch die individuellen Bedürfnissbefriedigung durch begrenzte Kaufmöglichkeiten. Und auf nichts anderes habe ich hier hingewiesen.

    Hartz4 ist dabei nur naheliegendes Beispiel. Wer weiter oben liest, stellt fest, das ich auch andere Bereiche und Lohnbezieher in diese Erläuterungen einbezogen habe.

    MFG

  12. @ Hannzi
    Eigenverantwortung trifft es meiner Meinung nach in den beschriebenen Fällen ganz gut.

    Die individuelle Bedürftigkeit ergibt sich aus dem gesetzlich festgelegten Bedarf... :

    Ich habe Glück, bin anspruchslos und komme dadurch mit dem gesetzlich festgelegten Bedarf zurecht :mrgreen:

    Wenn ich Ansprüche habe und Aktivitäten nachgehe, die ich mit dem gesetzlich festgelegten Bedarf nicht finanzieren kann,
    muss ich versuchen meine Bedürfnisse nach Relevanz zu ordnen und notfalls auf Ansprüche/ Bedürfnisse/ Aktivitäten verzichten.

    Ich kann mich natürlich auch wie die größte, »unappetitliche Körperöffnung« benehmen und meine Ansprüche und Bedürfnisse, unabhängig von Raum, Zeit und sonst was, befriedigen und alles andere ignorieren, ausblenden usw.

    Hartz4 ist thematisch für Politik und Presse erledigt, »mission accomplished«, es gibt ja auch wirklich einige wichtige Themen.

    Wenn ich aber dann daran denke, wie dreist man gegen die gesetzte Frist des Verfassungsgerichts verstoßen hat, bleibt mir wenig Hoffnung auf sinnvolle, wenn überhaupt, Lösungen. :mrgreen:

    MFG

  13. @Hannzi
    Da hilft nicht mehr viel. Manche differenzieren sich, dazu auch noch sachlich, einfach tot. Aber Tod ist das Markenzeichen von Systemelementen.

    Es ist richtig und notwendig systemisches Versagen aufzuzeigen.

    Eben. Für alle Elemente dieses Systems, eine treffende Aussage.

    Ich... bin kein Element.

  14. @ Hannzi:

    Du hast ein klein wenig recht und ziemlich viel unrecht.

    Richtig. Bedarf sind die mit Kaufkraft ausgestatteten Bedürfnisse. Was sind dann aber Bedürfnisse? Denn Dein Sprung, Bedürfnisse mit der Hartz-IV-Geldleistung gleich zu setzen, ist lücken- und damit fehlerhaft.

    Dann sollte man (auch und gerade als BWl´er ;) ) mal die Jedem bekannte Maslowsche Bedürfnispyramide zu Rate ziehen. Und gleichzeitig auch noch sozialstaatliche Richtlinien (Sozialstaatsgebot, Grundgesetz, Europ. Menschenrechtskonvention). Damit lässt sich verhältnismäßig genau ermitteln, worin denn die Bedürfnisse liegen, für deren Deckung der Staat die finanzielle Voraussetzung zu schaffen hat.

    Die beiden untersten Stufen der Maslowschen B. zählen unter diesen Kriterien vollständig darunter. Auch in Form der von Dir kritisierten Versicherungen (wenn sie die üblichen Lebensrisiken absichern sollen), da sie dem Grundbedürfnis »Schutz vor Gefahren«, »Absicherung« dienen.

    Auch die überwiegenden Teile der dritten Stufe (soziale Bedürfnisse) und ausgewählte einzelne Punkte der vierten (Individualbedürfnisse) sind nach den oben aufgeführten Kriterien darunter zu zählen.

    All dies lässt es zu, eine, zumindest relativ genaue, Ermittlung der zu deckenden Bedürfnisse zu treffen. Die eben der Staat sicherzustellen hat. Ohne Wenn und Aber.

    Übrigens: Die Begrifflichkeit des »gesetzlich festgelegten Bedarfs/Bedürfnisses« ist schon ein Widerspruch in sich. Wenn ein Bedarf/Bedürfnis ermittelt werden soll, kann er/es nicht festgelegt werden. Schon in dieser Formulierung zeigt sich doch die Willkür. Darauf wollte wohl auch epikur hinaus.

    Und einige der von Dir angeführten Beispiele sind an so langen Haaren herbeigezogen, dass ich mich gern darum bewerben würde, diese nach ihrer Nutzung als Perücke verwenden zu dürfen. Bei allem gebotenen Respekt. Aber dieses »Argument«, dass der Staat den Hartz-IV-Empfängern den Puff-Besuch bezahlen soll, habe ich bisher nur ein paar Mal von jenen gehört, denen Hartz-IV nicht niedrig genug sein konnte. In ernsthaften Diskussionen über die Höhe ist mir diese Forderung jedenfalls noch nicht begegnet.

    @ Blinzler:

    Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob aus Dir triefender, beißender Zynismus spricht oder ob Du das wirklich ernst meinst. Aber ich neige ein wenig zu Ersterem.

  15. »Denn Dein Sprung, Bedürfnisse mit der Hartz-IV-Geldleistung gleich zu setzen, ist lücken– und damit fehlerhaft.«

    Hab ich nicht gesagt.

    Die individuellen Bedürfnisse bleiben so wie das individuum sie hat.

    Bedürfnisse sind ein Mangelempfinden, mit dem Wunsch diesen Mangel zu beseitigen.

    Aber sie werden eben nicht umfassend durch die sozialen Leistungen erfüllbar, was wie ich schrieb und provokativ anmerkte, gar nicht gewollt und gar nicht möglich sein kann.

    Und Ihre Polemik zwischen dem Verständnissheucheln können Sie behalten :dagegen:

    Übrigens: Die Begrifflichkeit des »gesetzlich festgelegten Bedarfs/Bedürfnisses« ist schon ein Widerspruch in sich. Wenn ein Bedarf/Bedürfnis ermittelt werden soll, kann er/es nicht festgelegt werden. Schon in dieser Formulierung zeigt sich doch die Willkür. Darauf wollte wohl auch epikur hinaus.

    Sie setzen schon wieder Bedarf und Bedürfniss gleich. Das ist der Fehler, von dem ich die ganze Zeit red^^ Der Bedarf bestimmt die Bedürfnisse nur insofern, da der Bedarf die Kaufkraft bestimmt, mit der die Bedürfnisse befriedigt werden können. Es ist aber nicht dasselbe... Der Bedarf zieht den Bedürfnissen eine Grenze, aber gerade nicht eine individuelle, das ist falsch. Die Grenze ist eine verallgemeinerte Bedarfsbestimmung, also die Frage: Wieviel Geld braucht der Bürger für seine wichtigsten und grundlegendsten Bedürfnisse? Da kommt eine Statistik heraus, aber keine festgelegten Bedürfnisse. Diese Statistik führt zu einem Geldbetrag (theoretisch) und das Geld bekommt der Empfänger. Damit sind seine Bedürfnisse auf diesen Geldbetrag begrenzt, er kann sich aber frei entfalten ob er Brot und Käse, oder Brot und Wurst essen möchte. Für Brötchen reichts dann nicht, schade. ›Sagt der eine, der andere meint: Mir ist es das Wert, dann ess ich keinen Käse dazu sondern Marmelade, dann reichts auch für die Brötchen.
    Da muss das Individuum mal einen Abstrich für seine Bedürfnisse hinnehmen, aber nicht weil der Staat das so bestimmt, sondern primär weil die Geldmenge begrenzt ist.

    Diesen Effekt hat aber jeder, der mit einem begrenzten Einkommen auskommen muss. Egal ob das 500, 1500 oder 5000 ist. Natürlich sehe ich die Spannungszunahme mit sich verringerndem Einkommen, das ändert aber am faktischen Prinzip ersteinmal nichts.

    Ist doch echt nicht so schwer, oder hängt euch die Ideologische Brille zu hoch, das ihr das gar nicht mehr alternativ sehen könnt?

    Ob der Staat tatsächlich die menschlich durchaus gewünschte Aufgabe wahrnimmt soziale Leistungen auszuschütten um die Menschen zu erfreuen und versorgen, oder ob es nicht doch geradewegs sicherheits und wirtschaftspolitische Entscheidungen sind, auch durch bestehendes Recht gefordert, das steht auf einem anderen Blatt.

    Mein letzer Beitrag jetzt zu diesem Thema.

    MFG

  16. Ich möchte gern beim »Du« bleiben, wenn es recht ist.

    Schade, dass ich erst jetzt auf diese Diskussion aufmerksam geworden bin. Ich möchte ja niemanden drängen, sich weiterhin erklären zu müssen. Dennoch möchte ich mir einige erläuternde Hinweise zu Deinem letzten Posting erlauben.

    Es tut mir leid, wenn ich Dich mit meiner Polemik zu der Perücke verletzt haben sollte und ich entschuldige mich dafür. Obschon es deutlich erkennbar gewesen sein dürfte, dass die Perücken-Bemerkung kaum ernst gemeint sein konnte. Vielleicht können wir ja aber einmal einen Hartz-IV-Empfänger dazu befragen, ob er Deine Ausführung zur Finanzierung von Bordell-Besuchen auch als nicht ernst gemeint verstanden haben könnte. Ich befürchte, dass dies nicht ganz so eindeutig ausgehen könnte. Aber dies sei nur nebenbei bemerkt.

    Ich habe keineswegs ein Plädoyer für eine völlig unbegrenzte Bedürfnisbefriedigung gehalten. Vielmehr habe ich klare Kriterien genannt, nach denen diese zu ermitteln wäre und welche damit ebenfalls den Bedarf nach oben hin begrenzt. Dies hast Du jedoch in Deiner Antwort gar nicht erst berücksichtigt.

    Nochmal zum Mitmeißeln. Menschen haben Bedürfnisse. Anhand der gesetzlichen und sozialstaatlichen Vorgaben können diese detailliert herausgearbeitet werden. Diese Bedürfnisse werden monetarisiert im Bedarf. Überschreitet der Bedarf die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, liegt eine Bedarfsunterdeckung vor.

    Nicht der Bedarf muss sich an den zur Verfügung gestellten Mitteln ausrichten, wie es derzeit verklausuliert gemacht wird. Sondern die Mittel sind am Bedarf, der sich aus den definierten Bedürfnissen ergibt, auszurichten.

    Wenn schon Kausalketten aufgebaut werden, was ich ja richtig finde und befürworte, dann aber bitte auch die korrekten in der richtigen Reihenfolge und Richtung.

  17. Spontan gesagt:
    Bürokratisch ist meist trocken und wirkt manchmal durch seine Abstraktheit »kalt« bzw. unmenschlich/menschenfern. Kann es dann zwar sein, muss es aber nicht.
    In diesem Fall treffen zwei gesellschaftliche aktuelle Gegebenheiten zu:
    1. Rechtspositivismus — Die Politik setzt die Anspruchsregeln für den Sozialstaat und nach diesen Regeln bemessen sich die Ansprüche der Individuen (als natürliche Personen).
    2. Sozialstaat basiert auf Mehrheitsgetragenheit. Die Koppelung von Ansprüchen und Pflichten ist in den letzten 2 Jahrhunderten von der sozialen Grundnorm und Grundlage zu einem moralischen Kann-Gebot geworden. In der Begründung des Anspruchs auf Sozialtransfers ist sie aber teilweise noch erhalten geblieben. Das heißt, wer nicht behindert, alt oder sonstwie arbeitsunfähig ist, erklärt sich bei Inanspruchnahme von Staatsleistungen auch zu einer Gegenleistung bereit: Der Gegenleistung, sich in diesem Fall für die mögliche Aufnahme einer nicht unbedingt gewünschten Arbeitsstelle bereit zu erklären.

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