Vor einiger Zeit hat mich ein ZG-Blog-Leser (»Publicviewer«) auf einen interessanten Vorgang hingewiesen, der von der großen Öffentlichkeit kaum bemerkt werden dürfte: die Selbstzensur in den öffentlichen Bibliotheken. Wie immer wird im selbsternannten Auftrag »des Guten« und der »Demokratieförderung« die Meinungsfreiheit beschnitten und ausgehöhlt, ohne das die Protagonisten sich dessen bewusst wären.
Mitte-Mainstream-Wahrheiten?
Der »Berufsverband Information Bibliothek e.V.« gibt auf seiner Homepage Tipps und Hinweise zur Einstellung von Büchern in Bibliotheken, die ihrer Meinung nach »umstritten« seien. Unter dem Stichwort »Medien an den Rändern« wird folgendes behauptet:
»Bibliotheken stehen bei ihren Erwerbungsentscheidungen im Spannungsfeld zwischen der grundsätzlichen bibliothekarischen Berufsethik mit dem Gebot der Meinungs- und Informationsfreiheit und der Aufgabe, geprüfte Informationen und weltanschaulich vertretbare Inhalte in ihrem Medienbestand für die Bevölkerung anzubieten.«
Die Meinungs- und Informationsfreiheit der Bibliotheken soll also zukünftig an staatlich querfinanzierten Faktencheckern und anderen Wahrheitsministerien ausgerichtet werden. Denn was genau sollen »weltanschaulich vertretbare Inhalte« genau sein? Und wer entscheidet und definiert das? Alles was nicht »räääächts« sei? Da jedoch heutzutage jede zweite Regierungs- und Narrativ-Kritik »räääächts« ist — bedeutet das schlussendlich eine weitere Form von freiwilliger (Selbst-)Zensur.
Der Fachverband geht aber noch weiter:
»Medien an den Rändern‘ thematisiert dabei nicht nur (politische) Literatur am rechten Rand, sondern greift generell Medien auf, die umstritten hinsichtlich ihrer Erwerbung sein können, vom Bilderbuch über das medizinische Sachbuch, von Musik-CDs bis zu religiös-esoterischen Publikationen.«
Wer oder was ist »umstritten« und wer definiert das? Die unabhängige wikipedia? Die transatlantische Tagesschau? Der unideologische Volksverpetzer? Welche »Ränder« sind hier gemeint und wer legt diese fest? Wer definiert die gesellschaftlich akzeptierte (Mainstream-)Mitte-Wahrheit? Und ist das überhaupt die Aufgabe einer Bibliothek das zu bewerten?
Krude Bestseller?
Das Buch »Corona-Fehlalarm« von Dr. Karina Reiss und Dr. Sucharit Bhakdi war wochenlang auf Platz 1 der Spiegel Bestseller-Liste in der Kategorie Sachliteratur. Die Autoren haben zudem zahlreiche Publikationen veröffentlicht, sowie Auszeichnungen und Preise erhalten. Das alles genügt aber offensichtlich nicht als Relevanz-Kriterium für die Bibliotheks-Einstellung und ‑Erwerbung. Der Fachverband sieht dieses Buch als »umstritten« und als zugehörig zu den »Medien an den Rändern« an. Die extrem starken Argumente lauten unter anderem:
»Das Thema Pandemie wird im Buch sehr polemisch und umgangssprachlich behandelt [...] Ein angesehener und bekannter Charité-Forscher wird da zum schlichten ‚Herrn Drosten‘ degradiert [...] Aspekte der Pandemie werden zumeist nur aus einer Perspektive behandelt.«
Wenn das die »Kriterien« sein sollen, müsste fast jedes zweite Lifestyle-Promi-Boulevard-und-Koch-Buch als »umstritten« gebrandmarkt werden. Es ist offensichtlich, dass es hier um Regierungs- und Narrativ-Kritik geht, die unbequem ist. Deshalb die Empfehlung:
»Eine Anschaffung in einer Bibliothek sollte gründlich geprüft werden. Empfehlenswert ist, hier eine enge Kontextualisierung vorzunehmen. Hierbei könnte man Hinweise im Buch hinterlegen, die z.B. aus einem QR-Code oder zuverlässigen Quellen bestehen.«
Die Bibliotheken sollen sich also nun als Faktenechecker-Vasallen, Erziehungsinstitute und Wahrheitsministerien engagieren?
Der klägliche Versuch, weiterhin das regierungstreue C‑Narrativ (Terrorvirus, Bergamo etc.) mit allen Mitteln aufrechtzuerhalten, kann man nur noch als absurd und lächerlich bezeichnen. Spätestens mit den RKI-Files ist eure Meinungs- und Deutungshoheit bei C komplett dekonstruiert worden.
Fazit
»Meinungsfreiheit ist gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und findet darin unverändert ihre Bedeutung. Sie schließt deshalb grundsätzlich auch das Recht ein, Kritik an der Verfassung und ihren wesentlichen Elementen zu üben oder die Änderung tragender Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu fordern.«
Es gehört zum Kern der Meinungsfreiheit jede andere Meinung sowie (Regierungs-)Kritik auch aushalten zu können, die nicht eindeutig strafrechtlich relevant ist. Konstruktionen wie »unterhalb der Strafbarkeitsgrenze« sollen dieses Grundrecht kaschieren helfen und nicht genehme Meinungsäußerungen kriminalisieren.
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit geht sogar so weit, dass Desinformation und Lügen erlaubt sind, wie der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel immer wieder betont. Ansonsten müsste man nämlich jede zweite Bundestagsdebatte und Wahlkampfrede sowie die BILD verbieten und strafrechtlich verfolgen lassen. Von Öffentlichkeitsarbeit (PR), Werbung und Marketing ganz zu schweigen. Denn hier wird schon seit Jahrzehnten desinformiert, belogen und betrogen, dass sich die Balken biegen.
Es hat schon seinen Grund, dass Lügen (an sich) nicht strafbar ist:
Betrug dagegen ist strafbar, also wenn man sich durch Lügen o.ä. einen unrechtmäßigen finanziellen Vorteil verschafft. Das geht schon beim unterschlagenen Pfandbon los und endet meist vor den »Peanuts«. Aber sonst ... Man darf auch andere Identitäten annehmen. Alles erlaubt solange man damit niemand anderes finanziell schädigt.