Das Urteil von Weimar

pixabay.com

Amtsgericht Weimar. Urteil vom 11.01.2021. Az.6OWi ‑523 Js 202518–20. In dem Urteil ging es um einen Geburtstag, der auf einem Hinterhof gefeiert wurde. Dies verstieß gegen die geltende Thüringer Verordnung zum Kontaktverbot. Amtsrichter Matthias Guericke hat den Betroffenen frei gesprochen und das ausführlich im Urteil begründet. Das gefiel weder den Massenmedien, noch der Politik. Deshalb will die Staatsanwaltschaft in Thüringen Rechtsbeschwerde einlegen. Im folgenden ein paar Auszüge und Kommentare von mir zu seiner Begründung.

Der erste Knaller beginnt gleich auf Seite 2:

»§ 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO sind aus formellen Gründen verfassungswidrig, da die tief in die Grundrechte eingreifenden Regelungen von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt sind.«

Genau das sagen die Maßnahmen-Kritiker seit bald einem Jahr: das Infektionsschutzgesetz ist nicht dazu da, sämtliche Grundrechte zu kassieren.

»Ein allgemeines Kontaktverbot stellt zumindest einen schweren Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit gem. Art. 2 Abs. 1 GG, darüber hinaus aber auch in die Versammlungs‑, Vereinigungs‑, Religions‑, Berufs-und Kunstfreiheit dar.«

Die gesamten Verordnungen sind und bleiben schlicht verfassungswidrig! Sie werden von der Bevölkerung primär durch massenmedial induzierte Angst, Hysterie und Panik getragen. Aber eben nicht vom Rechtsstaat!

»Je länger die Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Krise andauerten, wurde in der Rechtsprechung zunehmend die Frage diskutiert, ob der Übergangszeitraum nicht bereits abgelaufen sei.«

Wie lange soll der Wahnsinn noch gehen? Es ist nachvollziehbar und verständlich, wenn für einen kurzen Zeitraum drastische Maßnahmen beschlossen werden. Zumal man im März 2020 noch nicht wusste, worum es ging. Heute wissen wir mehr. Zwei Studien vom international renommierten Wissenschaftler Ioannidis sagen ganz deutlich: Lockdowns sind schädlich und COVID-19 ist kein Killervirus, sondern mit der Grippe vergleichbar. Zudem: es wird immer und immer wieder neue Virus-Mutationen geben. Ergo: Kontaktverbot für immer?

»Es gab keine epidemische Lage von nationaler Tragweite (§ 5 Abs. 1 IfSG), wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab 28.03.2020 festgestellt hat.«

Es ist klar, dass solche Sätze den Herrschaften gar nicht gefallen. Denn sie rütteln ganz gewaltig am Mainstream-Corona-Narrativ. Und wie begründet das Richter Guericke? Mit Zahlen von Verschwörungs-Blogs? Mit Querdenken-Covidioten-Reden? Mit Zitaten von AfD-Politikern oder mit Videos von KenFM? Mit Jana aus Kassel? Mitnichten. Mit Daten und Grafiken vom RKI und der WHO (Seite 7–9).

»Unantastbarkeit der Menschenwürde heißt, dass eine Verletzung der Menschenwürde nicht mit anderen Grundwerten der Verfassung gerechtfertigt werden kann; der Achtungsanspruch der Menschenwürde ist kategorisch.«

Ein ganz wichtiger Satz! Es ist eben nicht so, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit immer und überall über alle anderen Gesetze und Rechte steht! Das haben weder die Väter des Grundgesetzes, noch der Gesetzgeber, noch der Rechtsstaat so vorgesehen.

»Es gehört zu den grundlegenden Freiheiten des Menschen in einer freien Gesellschaft, dass er selbst bestimmen kann, mit welchen Menschen (deren Bereitschaft vorausgesetzt) und unter welchen Umständen er in Kontakt tritt. Die freie Begegnung der Menschen untereinander zu den unterschiedlichsten Zwecken ist zugleich die elementare Basis der Gesellschaft

Die Furcht vor der Freiheit, das devote Kriechertum und der typisch deutsche Untertantengeist sind immer noch weit verbreitet. Wer die Freiheit nie genutzt, nie erlebt und nie erforscht hat, der wird auch nie etwas vermissen. Wer nur Lohnarbeit und Konsum kennt, kann mit Freiheit nichts anfangen.

»Verhältnismäßigkeit setzt voraus, dass mit einem Grundrechtseingriff ein legitimes Ziel verfolgt wird, der Eingriff geeignet ist, die Zielerreichung zu fördern, der Eingriff erforderlich ist, weil es kein milderes Mittel gibt, das in gleicher Weise geeignet ist, und er schließlich auch angemessen, d.h. verhältnismäßig im engeren Sinne ist.«

Die Verhältnismäßigkeit. Auch ein Kritikpunkt, der von Anfang an besteht, und von Anfang an von den Maßnahmenbefürwortern als unwichtig erachtet wird. Schließlich ist Verhältnismäßigkeit ein wesentliches Prinzip des Rechtsstaats. Und natürlich sind auch Maßnahmen-Kritiker für Schutzmaßnahmen! Boris Palmer in Tübingen hat gezeigt, wie es gehen kann. Weitere Möglichkeiten sind gezielter Schutz der Risikogruppen (der bis heute kaum stattfindet!), eben keine Krankenhausschließungen während der Pandemie, eine Pflegekräfte-Offensive, PR-und-Werbe-Maßnahmen zum Schutz des Immunsystems, kostenloses Verteilen von Vitamin D und vieles mehr. Aber 80 Millionen Menschen einzusperren und ihnen grundlegende Rechte zu nehmen, ist und bleibt nicht verhältnismäßig! Nicht bei einer Sterblichkeit von 0,1 — 0,8 Prozent.

»Zu der unmittelbaren Wirkung der Freiheitseinschränkungen kommen die Kollateralschäden und Folgeschäden hinzu. Diese lassen sich (vgl. Murswiek, aaO, S. 33–38) wie folgt differenzieren:
aa) Ökonomisch bewertbare Schäden
bb) Leben und Gesundheit der Menschen in Deutschland
cc) Ideelle Schäden
dd) Folgekosten
ee) gesundheitliche und ökonomische Schäden in Ländern des Globalen Südens«

Auch das wird von Anfang an von den Kritikern thematisiert und von allen Massenmedien, Maßnahmen-Befürwortern und der Politik verschmäht. Stattdessen heisst es überall: »Das Virus ist schuld!« Oder: »Das Virus verlangt einen Lockdown!« Nein, meine Lieben! Verantwortlich für den riesigen Scherbenhaufen sind Politik, Massenmedien, »Big Pharma« und die »Noch-Härter-Fraktion«.

Zusammenfassend haben wir hier einen mutigen Richter, der auf der Seite des Grundgesetzes, des Rechtsstaates und der Menschenwürde steht. Das die Politik dieses Urteil gleich wieder einkassieren will und die Massenmedien mit Dreck nach ihm werfen, zeigt, welchen Wert Politik und Massenmedien dem Rechtsstaat noch beimessen.


Wenn Unrecht zu Recht wird
Ralf Ludwig über das Urteil in Weimar
Bahner und Pankalla zum Weimarer Urteil

16 Gedanken zu “Das Urteil von Weimar

  1. @epikur:
    Ah, aber das mit der eingreifenden Staatsanwaltschaft hat der Richter ja möglicherweise absichtlich einkalkuliert. Es gibt da einen sehr guten Text bei Achgut, irgendwas mit zweite Stufe der Rakete zünden.
    Der besagt, daß die nächste – in diesem Fall: höchste – Instanz nun gezwungen ist, jede einzelne seiner Begründungen aus dem Amtsgerichtsurteil zu widerlegen. Mit Tatsachen!
    Catch 22, sozusagen: entweder sie lassen es, dann ist das Urteil gültig. Oder sie widerlegen es, was ihnen nicht möglich sein wird, dafür sind die Beweise einfach zu gut.
    Also kann da eigentlich nur für uns Gutes bei rauskommen. Bleibt noch abzuwarten, wie lange es dauert, bis die da in Thüringen beim OLG mit durch sind...
    Es bleibt spannend.

    Aber das mit dem Dreck aus den Massenmedien, da gebe ich Dir vollumfänglich recht: das sind einfach nur noch Ratten.

  2. »Es ist nachvollziehbar und verständlich, wenn für einen kurzen Zeitraum drastische Maßnahmen beschlossen werden.«

    Beschlossen von wem? Beschlossen auf welcher Grundlage? Angst oder ökonomischen Interessen? Expertenmeinungen? Die gleichen politischen, ökonomischen, juristischen, wissenschaftlichen Experten, die für Kriege, Umweltverschmutzung, Krisen, Hunger, Obdachlosigkeit, Massentierhaltung, Erosion der landwirtschaftlichen Nutzflächen, mangelnde Versorgung mit Trinkwasser oder mangelnde medizinische Versorgung, Produktion von Abfall ... Herstellung und Verkauf ungesunder »Nahrungsmittel«, aber für ständig steigende Profite verantwortlich sind, die sollen noch drastischer über Dein Leben entscheiden?
    Darüber würde ich in einer ruhigen Stunde noch einmal nachdenken wollen.

    Wobei Du einen Denkansatz schon lieferst:

    »Die Furcht vor der Freiheit, das devote Kriechertum und der typisch deutsche Untertantengeist sind immer noch weit verbreitet. Wer die Freiheit nie genutzt, nie erlebt und nie erforscht hat, der wird auch nie etwas vermissen. Wer nur Lohnarbeit und Konsum kennt, kann mit Freiheit nichts anfangen.«

    P.S.: Typisch deutsch waren in der Geschichte die vergessenen »Untertanenprozesse«.

  3. Im Grunde hat der Mann nur »seinen Job« gemacht. Und zwar so, wie er es damals an der Uni gelernt hat. Ich halte von der Juristerei grundsätzlich nicht viel, weil ich die grundsätzliche Idee klarer Regelungen zwar für richtig und wichtig halte, aber gerade schon seit Jahrzehnten sehe, wie nicht nur die Politik, sondern eben auch unheimlich viele Ministerien und Gerichte diese eigentlich relativ exakte Wissenschaft missbrauchen. Das Recht in der alltäglichen Praxis je nach politischem Standpunkt soweit biegen, dass der Bruch zur Normalität wird. Es gibt in Sachen Corona schon so unheimlich viele widerstreitende Gesetze und Rechtsnormen, die Exekutive als Judikative derzeit in einem unfassbaren Ausmaß ignorieren. Das betrifft z. B. das Vermummungsver- / ‑gebot auf Demos. Das ist klipp und klar gesetzlich geregelt — wer sich auf einer Demo einen Maulkorb umbindet, begeht eine Straftat. Und wer dazu aufruft, erst recht. Auch in Autos ist das Tragen von Maulkörben gem. StVO (Bundesrecht) verboten. Und nach Artikel 8 GG kann die Versammlungsfreiheit in privaten, nicht-öffentlichen Räumen nicht beschränkt werden; weder durch Gesetz, noch durch Verordnung, noch durch Allgemeinverfügung. Das interessiert aber niemanden mehr. Wir erleben die nackte Willkür. Selbst die Nazis hatten sich damals die Mühe gegeben, dass ihr Unrecht nach rechtsstaatlichen Grundsätzen funktioniert.

    Bzgl. der Grundrechte muss man auch leider sagen, dass das GG viel zu viele »Schranken« enthält. Und dass weder in den Verwaltungen, noch bei den Gerichten, die eigentlich vor jeder Regelung vorgesehene Verhältnismäßigkeitsprüfung absolut keine Rolle spielt.

    Ich hoffe zwar, dass sich die Staatsanwaltschaft mit der Revision ins Knie schießt, aber ich befürchte, dass gerade die Obergerichte derart gleichgeschaltet sind, dass sie auch offene Rechtsbeugung begehen. Die Rechtsprechung der Verwaltungs- und Verfassungsgerichte seit März 2020 belegt das auch eindeutig; diese Beschlüsse sind an Willfährigkeit gegenüber einer kriminell agierenden Exekutive nicht mehr zu überbieten. Markus Haintz will ja bspw. die Richter des BayVGH wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor den Strafgerichtshof nach Den Haag zerren.

  4. Na, immerhin gibt es in Deutschland noch einige wenige Richter wie Matthias Guericke, die kriminelles Handeln im Amt ablehnen. Wahrscheinlich arbeitet er deswegen nur an einem Amtsgericht. Die kriminellen Varianten sind längst »aufgestiegen«.

  5. Geht doch. Der eine oder andere Richter geht endlich gegen die Coronahysteriker und damit gegen die Neofaschisten vor.

    15-Kilometer-Radius und Ausgangssperre sind für Gericht rechtswidrig
    Mit zwei Beschlüssen hat das Greifswalder Verwaltungsgericht am Freitag die Regeln des Landrats im Kreis Vorpommern-Greifswald gekippt.

    15-Kilometer-Radius und Ausgangssperre sind für Gericht rechtswidrig
    https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/15-kilometer-radius-und-ausgangssperre-sind-fuer-gericht-rechtswidrig

  6. Es passt nicht ganz zum Thema des Artikels, doch das sollten sich alle anschauen, die von NoCovid, ZeroCovid oder von »China als Vorbild nehmen« schwadronieren:

    https://www.youtube.com/watch?v=G5HSFa39uNc&ab_channel=ntvNachrichten
    Extremer Corona-Lockdown in China — »Menschen essen ihre eigenen Haustiere«
    Quelle: ntv

    Ich weiß nicht, ob das alles stimmt, aber Sinn macht es schon, wenn man die Menschen ohne Vorwarnung einsperrt und harte Strafen bei Nichteinhaltung der Quarantäne verhängt. China ist hier auf KEINEN FALL ein Vorbild und wir sollten die ZeroCovid-Psychopathie schnell vergessen.

  7. @Ein langjähriger Leser
    Für mich stellt sich immer mehr die Frage, was hier eigentlich überhaupt vor sich geht. Der Coronahysterie selbst liegt offenbar ein Betrug zugrunde. So viel scheint sicher.

    Aber, schauen sie sich bspw die Zahlen im Euromomo mal an. Irgendwas passiert da. Was in Slowenien oder aktuell in Portugal passiert, ist mit einem Virus nicht zu erklären. Irgendetwas passiert, und es passiert seltsamerweise immer lokal.
    Entweder werden hier absichtlich lokal Tote produziert um das Narrativ weiter füttern zu können. Oder wir haben es mit Biowaffenexperimenten/-angriffen zu tun?

    Die Zahlen passen insgesamt überhaupt nicht mehr zusammen. Warum? Es gibt kein Virus das vor Ländergrenzen halt macht. Hier geschehen offensichtlich lokal organisierte Dinge die Tote produzieren. Aber was genau?
    Man bekommt (aufgrund der Zensur und der massiven Repression gegenüber Fachpersonal) nichts mehr mit.
    Es herrschaft die total Desinformation vor. Wie in einer Diktatur.

  8. @horst

    »Entweder werden hier absichtlich lokal Tote produziert um das Narrativ weiter füttern zu können. Oder wir haben es mit Biowaffenexperimenten/-angriffen zu tun?«

    Bitte! Solche abstrusen Behauptungen ohne irgendwelche Belege, Beweise oder gar Indizien, ist nur Wasser auf die Mühlen der Zeugen Coronas. Die stürzen sich dann alle nur auf sowas, anstatt sich beispielsweise dem durchaus sachlichen und wohl begründeten Urteil von Richter Guericke anzunehmen.

  9. Wer nur Lohnarbeit und Konsum kennt, kann mit Freiheit nichts anfangen.

    Das sollte man am besten mal dem Chirurgen unter die Nase reiben, der sein höheres Einkommen inkl. Villa, SUV und Segelboot mit ›Qualifikation‹ rechtfertigt, gegenüber dem Lohn kurz über Hartz IV für die Putzfrau, obwohl die mit ihrer Arbeit erst die Voraussetzungen schafft, unter denen der Operateur klinisch saubere Arbeit verrichten kann.

    Daüber steht nämlich nicht mal was im Grundgesetz, selbst der Richter, deswegen kommt das in seiner Erklärung auch so schön verschwurbelt rüber:
    »... der Achtungsanspruch der Menschenwürde ist kategorisch. Dies bedeutet aber nicht, dass der Inhalt dieses Achtungsanspruchs, das, was der Würde des Einzelnen geschuldet ist, unabhängig von der konkreten Situation bestimmt werden könnte.«

    Um das zu unterstreichen, zitiert der Richter sogar das Verfassungsgericht:
    »Was den Grundsatz der Unantastbarkeit der Menschenwürde angeht, so hängt alles von der Festlegung ab, unter welchen Umständen sie verletzt sein kann. Dies lässt sich nicht generell sagen, sondern immer nur in Ansehung des konkreten Falls.«

    Der kluge Richter führt das sogar noch näher aus:
    »Unbestritten bleibt dabei, dass es einzelne Handlungen gibt, die unabhängig von dem mit ihnen verfolgten Zweck (Finalität) eine Würdeverletzung darstellen. Dazu zählen Folter, Genozid oder Massenvertreibung.«

    Lohnarbeit zählt selbstverständlich nicht dazu, selbst wenn sie unter den beschissensden Bedingungen verrichtet werden muss. Der Richter hat, obschon nicht Gegenstand des Verfahrens, auch dafür eine allgemeine, meinetwegen gesetzlich gedeckte Erklärung:
    Abgesehen von diesen Fällen kommt es aber immer auf eine wertende Gesamtwürdigung an. Für diese wird von der Rechtsprechung häufig die sog. Objektformel herangezogen, nach der die Menschenwürde betroffen ist, wenn der konkrete Mensch zum bloßen Objekt herabgewürdigt wird. Diese Formel ist aber insofern nur begrenzt operationalisierbar, als sie nicht frei von tautologischen Elementent ist.

    Die Tautologie bezieht sich vermutlich darauf, dass Menschen nicht allein von Luft und Liebe leben könn(t)en und selbst in einer vollständig ›digitalisierten‹ Zukunftswelt jede Menge Dreckarbeit übrig bleiben wird, die irgendwer verrichten muss, damit die anderen ihrer Freiheit genießen können.

    Die Regierung weiß das natürlich auch, immerhin gibt es sog. »systemrelevante« Arbeiten. Irgendwo stand letztens, in Pflegeheimen würde Personal selbst dann zur Abreit verpflichtet, wenn es positiv getestet wäre, was allein schon der offiziell verbreiteten Legende widerspricht, positiv getestet = infiziert = Gefährder des Gemeinwohls o.s.ä.

  10. @Samson

    Ich verstehe ja, dass Dir das Urteil nicht weit genug geht, aber im konkreten Fall ging es jetzt auch nicht um die kapitalistische Systemüberwindung. Anlass war die Verurteilung wegen Kontaktverbot und die »Anmaßung« einen Geburtstag auf einem Hinterhof gefeiert zu haben. Dies nahm der Richter zum Anlass, alle Beteiligten ‑und vor allem Medien und Politik- mal an unsere Grundrechte zu erinnern. Die wir uns auch nicht »verdienen« müssen, wenn wir schön brav die Maßnahmen befolgen, sondern die uns immer zustehen!

    Genau das gefiel Politik und Medien absolut gar nicht, weshalb sie einerseits Rechtsbeschwerde eingelegt haben und andererseits in den LeiDmedien über den Richter hergezogen haben. Er sei »Querdenker«, »Nazi«, »AfD-nah« blablabla — das übliche Framing eben.

  11. epikur

    Bitte! Solche abstrusen Behauptungen ohne irgendwelche Belege, Beweise oder gar Indizien, ist nur Wasser auf die Mühlen der Zeugen Coronas.

    Was soll daran abstrus sein? Hast du eine bessere Erklärung für die Vorgänge in Slowenien/Portugal?
    Wir sind auf Spekulationen angewiesen, so lange die Zensur/Repression aufrechterhalten wird.

    zu den Zeugen Coronas: Was die Religiösen denken ist mir ziemlich egal.

  12. @epikur

    Ich hab sehr wohl gelesen, was der Richter womit begründet hat. Und wenn du es dabei hättest belassen können, würde ich nix dagegen eingewendet haben.

    Offenbar ging dir aber nicht weit genug, was der Richter zu sagen hatte, andernfalls hättest du nicht ökonomische Zwänge psychopathologisierst, nur um einen Kontrast aufmachen zu können zu dem, was du unter Freiheit verstanden wissen willst.

    Wenn der Richter anmerkt, die Regierungsmaßnahmen hätten für viele Leute meinetwegen negative wirtschaftliche Folgen, belegt er das wenigstens mit Statistiken.

    Verglichen damit ist dein ohne Not hingeschmissener Satz, Wer nur Lohnarbeit und Konsum kennt, kann mit Freiheit nichts anfangen, prätentiöser Unfug. Geradeso als ob Freiheit sich umstandslos mit Konsumverzicht gleichsetzen ließe.

  13. @Samson

    Wenn Du meinen mittlerweile mehr als 10 Jahre alten Blog schon länger kennen würdest, wüsstest Du, wie ich das gemeint, aber an dieser Stelle nicht ausgeführt habe. »Freiheit« ist auch schöpferisch aktiv zu sein. Musik. Kunst. Sport. Literatur. All das kann man durchaus auch »konsumieren«. Man kann es aber auch im Sein-Habitus (wie Erich Fromm es ausdrückte) erleben. Meine These ist, dass wer eben nur Lohnarbeit und Konsum kennt und lebt, unter den Maßnahmen auch nicht groß leidet, weil er schöpferisches Tätigsein nicht lebt und es daher auch nicht als Einschränkung empfindet.

    »Netflix, Pizza-Lieferdienst, Amazon, Kurz-Arbeitergeld etc. funktionieren doch, also was wollt Ihr eigentlich?«

  14. Netflix, Pizza-Lieferdienst, Amazon, Kurz-Arbeitergeld etc. funktionieren doch, also was wollt Ihr eigentlich?

    Mein Eindruck ist zwischenzeitlich, dass die Leute sich für überhaupt nichts mehr interessieren. Nicht mal mehr für Netflix, Pizza, Amazon etc.
    Sogar die Grundrechte sind ja bereits am Desinteresse zugrundegegangen. Übrigens, am Desinteresse von Politikern und Juristen(!).
    Für mich ist dieses Volk nur noch eine einzige Zombie-Apokalypse. Da benötigt man weder Klimaapokalypse noch Coronaapokalypse mehr für. Die sind schon so nur noch lebende Tote. Das Zeug röchelt doch nur noch.

  15. Die Tatsache das EIN Amtsrichter hervorgehoben werden muss, weil er Recht gesprochen hat, das GG korrekt angewendet hat, erklärt leider den Faschismus, in den wir alle stetig und größtenteils widerstandslos geführt wurden.

    Das Urteil wird also vom OLG wieder »berichtigt« werden müssen, um die angestrebte »marktkonforme« Rechtslage wieder herzustellen, den Weg dorthin weiter zu festigen.

    Es ist traurig, denn es lässt nur meine Wut, meinen Zorn und mein Ohnmachtgefühl weiter wachsen.

  16. @epikur

    Ich kenne deinen Blog lang genug um zu wissen, dass du von ökonomischen Zusammenhängen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen partout nichts wissen willst. Stattdessen jonglierst du mit der Ökonomie entlehnten Begriffen in soziologischem Jargon und machst dabei Gegensätze auf, die keine sind.

    »Freiheit« ist auch schöpferisch aktiv zu sein. Musik. Kunst. Sport. Literatur. All das kann man durchaus auch »konsumieren«.

    Ganz genau, und in dieser Gesellschaft hat jede »Kreativität«, die danach strebt, »wahrgenommen« zu werden, einen sehr banalen, kommerziellen Zweck, dessen meinetwegen »Nicht-Erreichen« zugleich ihre definitive Schranke ausmacht. Das weiß sogar der sog. ›Gesetzgeber‹, andernfalls gäbe es keine Urheber- bzw. Verwertungsrechte und daraus abgeleitete Lizenzen.

    Deswegen ist meiner Ansicht nach deine These auch aus einem sehr verengten Blickwinkel gefasst, worin bspw. der Begriff des »Leidens« bloß in pathologischen Kategorien darstellbar ist und Konsum bloß in kompensatorischem (also mehr oder weniger verzichtbarem) Sinn vorkommen kann.

    Für mich ist nach wie vor unklar, welshalb du ausgerechnet in dem Zusammenhang darauf rumhacken musstest. Unabhängig davon, wie im konkreten Fall ein Richter urteilt, würde ich die Vermutung anstellen, dass es zur Verhandlung überhaupt nur hat kommen können, weil die Geburtstag feiernden Leute von irgendwem aus der Nachbarschaft verpfiffen wurden. Das aber ist Alltag in diesem Land, »Ordnungsstrafen« wurden auch schon vor »Corona« wg. Belästigungen aller Art inkl. »ruhestörendem Lärm« etc. verhängt.

    In Begriffen der Soziologie darüber zu räsonieren würde ggf. zu der Vermutung führen, dass sich die Insassen der spätbürgerlichen Gesellschaft im Allgemeinen nicht sonderlich wohlgesonnen sind, Grund- bzw. Menschenrechte hin oder her. Warum das so ist, lässt sich, das ist nun meine These, nicht sinnvoll beantworten, wenn man die Ökonomie ignoriert, bzw. die Ränge in der Hierarchie auf »Berechtigung« hin untersucht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.