»Während der Einsatz von Chemiewaffen in Kriegen inzwischen international geächtet ist, dürfen Polizisten Tränengasdosen am Gürtel tragen.«
- Anna Feigenbaum. »Zerstreuen und ersticken«: über die Geschichte des Tränengases. Le Monde Diplomatique. Ausgabe Mai 2018. S. 9
Anmerkung: Eine interessante Perspektive und Analyse. In dem sehr empfehlenswerten Artikel heißt es weiter, dass die Herrschenden bereits im 1. Weltkrieg aktiv nach Kampfgasen geforscht haben, um Massenunruhen einzudämmen und um »die Machthaber zu schützen«. Es ist übrigens mitnichten so, dass Tränengas ungefährlich ist. Immer wieder sterben Menschen daran oder tragen schwere Verletzungen davon. Nur wird dies in aller Regel vertuscht und verschwiegen.
Wackersdorf zu Ostern bot jedenfalls eine polizeiliche Premiere: Erstmals wurde 1986 beim Wasserwerfereinsatz neben dem bislang üblichen Reizstoff CN (Chloracetophenon) auch die verwandte Substanz CS (Chlorbenzylidenmalodinitril) beigemischt. CS, als »Kotzgas« bekannt, mit dem die Amerikaner einst in tödlicher Dosierung Vietcong-Schlupflöcher ausräucherten, wirkt schneller, stärker und heftiger als CN. »Die Wirkung von CS«, zitierte die Zeitschrift »BGS« des Bundesgrenzschutzes schon vor acht Jahren die Expertenmeinung, »ist stärker als jede psychische Abwehrkraft eines Menschen.«
Der Superstoff verliert auch bei extremen Temperaturen, im Gegensatz zum CN, kaum an Intensität und entfaltet seine volle Wirkung, wenn er, beispielsweise von der Kleidung eines CS-Getroffenen, in feinen, »lungeneingängigen«« Partikeln verdampft. Dann führt das Reizmittel zu einer — im Kampfeinsatz erwünschten — Verkrampfung der Lungenmuskulatur.
Dies ist keine zufällige Rechtslage, sondern bewusst herbeigeführt. Sowohl das internationale Chemiewaffenabkommen, als auch das deutsche Gesetz zur Umsetzung enthalten explizite Regelungen zu Ausnahmen für polizeiliche Aufgaben.