»Aldi ist unter Druck und die Geschäfte laufen derzeit besonders für Aldi schlecht: Im ersten Halbjahr 2009 brachen die Umsätze laut Gesellschaft für Konsumforschung um 4,1 Prozent ein, bei Lidl nur um 0,7 Prozent. Der Konkurrent sei eindeutig in der stärkeren Position, meint Einzelhandelsexperte Atzberger.«
- Meldung aus dem Stern vom 11. Oktober 2009
»Die Brüder Karl, 89, und Theo Albrecht, 87, konnten auch 2009 die Plätze eins und zwei unter den reichsten Deutschen behaupten. Die beiden Aldi-Gründer verfügen über ein geschätztes Vermögen von 17,35 beziehungsweise 16,75 Milliarden Euro.«
- Artikel aus SpiegelOnline vom 6. Oktober 2009
Anmerkung: Während die Zahl der Tafel-Empfänger auf mitterweile 1 Million Menschen gewachsen ist, die Kinderarmut seit der rot-grünen Regierung auf über 2,5 Millionen Kindern gestiegen ist und mittlerweile mehr als ein Drittel aller Vollzeitbeschäftigten in Westdeutschland (6,3 Millionen) seit Ende der 90er Jahre im Niedriglohnsektor arbeiten, haben die Geschäfte der reichsten deutschen Umsatzeinbußen zu verzeichnen. Die Aldi-Brüder haben mein vollstes Mitgefühl. Hoffentlich geht es ihnen bald besser.
Stand dort auch dass Aldi sehr gute Löhne zahlt.
Dass alle Konkurrenten immer niedrigere Löhne zahlen?
Kaufland ist Lidl. Nur mit halbem Lohnniveau.
Erst wollte ich lieber nix sagen. Aber jetzt muß ich ja wohl.
Gerechter Reichtum
Jetzt regen sie sich auf über die Armutsindustrie, also über die pfiffige Masche, sich die Armut der Hartz—IVer zur ertragreichen, ordentlichen Geschäftsgrundlage auszubauen.
Daß sich noch nie einer über die zwei reichsten Deutschen aufgehalten hat, die mit der Bewirtschaftung der funktionalen Armut zu ALDI wurden, kann ich mir nur so erklären: es gibt in den verrotteten Köpfen meiner Zeitgenossen eine unausrottbare moralische Unterscheidung zwischen guten und bösen Kapitalisten, also offenbar keinerlei Wissen darüber, wie es so zugeht hinieden.
Klartext: Jeder Arbeitgeber zahlt Lohn an von ihm für sachdienlich Gehaltene. Die Höhe des Lohnns stört ihn dabei überhaupt nicht, solange das Verhältnis der sachdienlichen Anwendung fremder Arbeitskraft nicht gefährdet ist.